Unsere Leistungen
Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen
Auszug BaustellV § 3 (1)
"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Auftrageber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen."
Mit der Spezialisierung haben wir unsere Kompetenzen auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung fokussiert.
Neben diesem Kerngeschäft sind auf Grund der Anforderungen verschiedener Auftraggeber Leistungen dazugekommen, die im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz auf Baustellen stehen.
Diese sind unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Abbruchanweisungen
- sicherheitstechnische Betreuung von ausführenden Firmen
- Tätigkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Tätigkeiten als Referent
- Organisierung und Durchführung von Seminaren