SiGeKo in der Ausführungsphase

Während der Ausführung des Bauvorhabens

hat der Koordinator

 

  1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,
  2. darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
  3. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen,
  4. die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
  5. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.

BaustellV § 3 (3)

Warum SiGeKo in der Ausführungsphase?

 

In der Ausführungsphase eines Bauvorhabens findet die Arbeit des SiGe-Koordinators vorrangig vor Ort, auf der Baustelle, statt.

Die Koordination der Firmen auf der Baustelle wird u.a. auf Grundlage des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt.

Um Gefahren aus gegenseitigen Gefährdungen und Gefährdungen Dritter zu vermeiden, müssen verschiedene Abläufe koordiniert und umgesetzt werden.

Von genauso großer Bedeutung ist die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten der beteiligten Firmen unterschiedlicher Gewerke. Denn Verstöße gegen den Arbeitsschutz bilden meist die Grundlage für Unfälle und stellen ein Haftungsrisiko für den Bauherrn dar.

Dieses Risiko gilt es durch eine kompetente SiGe-Koordination zu verringern.

Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.