Fachkraft für Arbeitssicherheit

Werner von Siemens, Zitat von 1880:

 

 

"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."



Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) Unternehmen oder Behörden ab einem Mitarbeiter bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet Sifa.

Verwendet wird, wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (§34a Gewerbeordnung), vermehrt die Abkürzung FASI und gelegentlich FAS.

 

Zentrale Aufgabe der FASI ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit - genauer: "Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz und der menschengerechten (ergonomischen) Arbeitsgestaltung" - zu beraten und zu unterstützen. (Wikipedia)